Garage versichern

Ist eine Versicherung für Garagen sinnvoll? Bei Versicherungsfragen rund um den Abstellplatz für Autos und andere Güter herrscht oft Unklarheit.

Bei Versicherungsfragen rund um den Abstellplatz für Autos und andere Güter herrscht oft Unklarheit. Vor allem für junge Familien, die eine neue Garage bauen möchten und Menschen in den besten Jahren, die ihre Garage modernisieren und sanieren möchten, ist die Versicherung der Garage ein brisantes Thema. Nicht selten sind moderne Garagen so konzipiert und eingerichtet, dass sie sowohl als Lagerplatz für allerlei Wertgegenstände, als auch als Werkstatt für passionierte Heimwerker und Hobbymechaniker fungiert.


Theoretisch könnten alle in der Garage aufbewahrten Gegenstände über die Hausratsversicherung mitversichert sein. Dabei sind jedoch einige Dinge zu beachten. Wird die Garage ausschließlich vom Versicherungsnehmer und den im Haus wohnenden Personen regelmäßig genutzt, dann greift die Hausratsversicherung. Außerdem muss sich die Garage in unmittelbarer Nähe des Wohnobjektes befinden.

Die Garage versichern macht Sinn

Ist die Garage ein separates Nebengebäude oder an das Wohnhaus angebaut bzw. integriert, sollte sie unbedingt in puncto Eigenheimversicherung mitversichert werden. Dabei müssen die Größe und Lage der Garage genau angegeben werden, damit eine exakte Berechnung der Versicherungsbeiträge erfolgen kann. Die Versicherung von Garagen ist auf Diebstahl und Brand ausgelegt. Die Frage, ob bei einem Einbruch, wenn z.B. Gartengeräte, Fahrräder oder Werkzeuge gestohlen werden, die Hausratsversicherung den Schaden übernimmt, hängt von mehreren Faktoren ab. Die Garage muss zu jeder Zeit abschließbar sein. So muss etwa nachgewiesen werden können, dass die Garage zum Zeitpunkt des Einbruches tatsächlich abgeschlossen war. Wird beispielsweise ein Rasenmäher geklaut, wenn das Garagentor geöffnet ist, hat der Garagenbesitzer in den meisten Fällen schlechte Karten. Wird aus einem in der Garage stehenden Auto das Radio gestohlen, dann kommt für den Schaden in der Regel die Teilkaskoversicherung auf. Die Vollkaskoversicherung ist dann von Vorteil, wenn am Auto Vandalismusschäden entdeckt werden.

Die Hausratversicherung

Der Umfang des  Versicherungsschutzes einer Garage durch die Hausratversicherung hängt von dem gewählten Tarif ab. Der Hausrat in der Garage ist gewissen Risiken ausgesetzt. Die bereits erwähnten typischen Risiken sind Brand und Einbruchdiebstahl. Viele Personen lagern in der Garage auch Teile des Hausrats, entweder aus Platzgründen oder weil gewisse Geräte und Gegenstände schlichtweg in die Garage gehören. Deshalb gilt es vorab zu prüfen, ob die bestehende Hausratversicherung für die in der Garage aufbewahrten Dinge einen ausreichenden Schutz bietet. Um die Kosten niedrig zu halten, sollte der Hausbauer oder Garagensanierer sich über unterschiedliche Versicherungstarife informieren, um so die für ihn beste Wahl treffen zu können. Die Hausratversicherung bietet dem Garagenbesitzer lediglich auf den typischen Hausrat Schutz. Daher sind Kraftfahrzeuge und Autoreifen in den meisten Fällen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wird eine Garage lange nach dem Errichten des Wohnobjektes gebaut, dann fällt sie nicht unter die Gebäudeversicherung. Schäden können somit nur von der Hausratsversicherung abgedeckt werden. Junge Hausbauer sollten darauf achten, dass die Garage von Beginn an in der Gebäudeversicherung mitversichert wird, sofern sich die Garage auf dem zu versichernden Grundstück befindet. Entsprechend vermerkt wird dies im Versicherungsschein.

Zu beachten ist allerdings, dass der von vielen Haftpflichtversicherungen übernommene Einbruchdiebstahl das gewaltsame Öffnen der Gebäude voraussetzt. Gelangt ein Einbrecher also aufgrund von maroden Schlössern in das Haus oder die Garage, ist die Versicherung nicht dazu verpflichtet, den Schaden zu übernehmen. Bei einem beispielhaften Fall hat das Gericht aufgrund dieser Tatsache zu Gunsten der Versicherung entschieden. Ein Einbrecher ist in eine Garage eingedrungen und hat dort Wertgegenstände entwendet. Ein Gutachten der Hausratversicherung hat im Nachhinein ergeben, dass die Schlossbolzen am Garagentor verrostet waren und sich das Tor somit ohne Kraftaufwand öffnen lies. Aufgrund dieser groben Fahrlässigkeit hat die Versicherung die Bezahlung des Schadens verweigert. Das Gericht stimmte der Versicherung zu, da der Einbruchdiebstahl eine gewisse Kraftaufwendung voraussetzt und der Garagenbesitzer musste die Kosten des Schadens selber tragen.Die regelmäßige Wartung der Türen und des Garagentores sollte somit nicht in Vergessenheit geraten.

Garage wird als Hobbywerkstatt genutzt – worauf sollte man achten?

Eine Garage wird nicht selten zweckentfremdet genutzt. Das heißt, eine Garage dient nicht ausnahmslos für das Abstellen von Fahrzeugen. Wer seine Garage zweckentfremdet und sie als Hobbywerkstatt nutzt, wird kaum rechtliche Probleme bekommen. Doch Garagen dürfen in solchen Fällen die Nachbarschaft nicht stören. Probleme kann der Garagenbesitzer von der Seite des Gesetzes dann bekommen, wenn er sie als öffentlich zugänglichen Partyraum, als Reparaturwerkstätte und zum Verkauf von Autos nutzt. Baut der Garagenbesitzer aus rein privaten Gründen eine Hebebühne in der Garage auf,  kann dies keiner beanstanden. Damit eine Garage als vollwertiges Zimmer genutzt werden kann, sind nicht selten Umbaumaßnahmen vonnöten. Beim Umbau sollte darauf geachtet werden, dass der Raum auch im Winter genutzt werden kann. Oftmals müssen alte Garagentore entfernt und Zugänge müssen umgebaut werden, um von einem besseren Versicherungsschutz, einer besseren Dämmung und häufig mehr Platz im Inneren der Garage profitieren zu können. Auch die Versorgungstechnik ist beim Umfunktionieren der Garage angesagt. Eine Garage sollte somit womöglich mit Heizung, Wasser und Strom ausgestattet werden. Zudem sollten die Außenwände nachträglich gedämmt werden. Eine perfekte Dämmung sorgt dafür, dass die Energieverluste drastisch reduziert werden können. Der sogenannte U-Wert ist stets nach der EnEV (Energiesparverordnung) geregelt.

Fazit

Beim Versichern und beim Umbau der Garage sollte der Hauseigentümer alle rechtlichen Vorschriften und Regelungen im Auge haben und einhalten. Nur dann greift der Versicherungsschutz bei entstandenem Schaden. Die Garage als Hobbywerkstatt zu nutzen, bedarf laut dem Gesetz keiner behördlichen Zustimmung. Damit die Hausratsversicherung den Schaden in der Garage durch Diebstahl oder Brand abdecken kann, müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein. Garagenbesitzer sollten immer darauf achten, dass das Garagentor und die Nebentüren zur Garage sicher verschlossen sind, damit der Versicherungsschutz greift.

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