Wartungs- und Prüfpflichten von Türen und Toren

In diesem Artikel erfahren Sie alles über Wartungs-und Prüfpflichten von Toren und Türen.

Monteurin wartet Tür

Was, wann und wie zu warten ist, bestimmen eine Reihe von Vorschriften. Zu beachten sind unter anderem die Unfallverhü­tungsvorschriften (UVV) und die Vorgaben der Landesbau­ordnungen. Hinzu kommen die Richtlinien der Hersteller und die der Verbände, z.B. die Richtlinie des „Industrieverbandes Tore Türen Zargen“ (ttz) „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“. Für die Prüfer liegen damit klare Vorgaben vor, nach denen die Prüf- und Wartungsarbeiten durchzuführen sind – z.B. gemäß Prüfbuch, das mit jedem prüfpflichtigen Bauelement ausgegeben wird. Dieses Dokument ist zugleich der Nachweis für die ordnungs­gemäße Prüfung und den zulässigen Zustand des Tores. Die­ser Nachweis ist besonders wichtig, denn verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage ist nicht der Metall­bauer, sondern der Betreiber, der damit seine Pflichterfüllung belegen kann.
In die Planung der Prüfintervalle fließen nutzungs- und funk­tionsabhängige Faktoren ein. Für Feuerschutzabschlüsse empfiehlt beispielsweise die ttz-Richtlinie, jährlich bzw. nach 2.500 (Tore) / 50.000 (Türen) Schließungen zu prüfen, bei Fest­stellanlagen ist z.Z. sogar eine monatliche Überprüfung (DIBt-Richtlinie) vorgeschrieben.
Funktioniert die Anlage einwandfrei, wird dies mit dem entspre­chenden Siegel bestätigt. Besteht ein Mangel, so wird dieser im Idealfall gleich abgestellt, die Instandsetzung angeordnet oder das Element still gelegt. Was manchem Eigentümer zunächst als überflüssige Mehraus­gabe erscheint, entpuppt sich beim Blick auf die Lebenszykluskosten schnell als Kostensparer: Die regelmäßige Wartung hat schließlich nicht nur den sicheren Betrieb zum Ziel, sondern sorgt auch für eine lange Lebensdauer, senkt die Ausfallquote und vermeidet oft (teurere) Instandsetzungen.

Wie kann ich eine Wartung bei Türen und Toren durchführen?

Um Prüfungen durchführen zu dürfen, braucht der Prüfer Spezialwissen. Dieses Know-how vermitteln beispielsweise ziel­gerichtete Fortbildungen des ttz, in denen die Teilnehmer einen Sachkundenachweis erwerben. Die Qualifikationsanforderung steigt mit der Wichtigkeit des Bauteils für die Sicherheit von Personen.

Auch die Elementehersteller sind daran interessiert, dass ihre Anlagen in Ordnung gehalten werden. Teckentrup baut dafür ein flächendeckendes Netz in Deutschland auf, in dem Verar­beiter als qualifizierte und vom Hersteller zertifizierte Nach­unternehmer Feuer- und Rauchschutztüren, Feststellanlagen sowie Türen und Industrietore mit Antrieb kontrollieren. Hierfür gilt – analog zu den Vorschriften – dass als Partner nur ge­schultes Fachpersonal infrage kommt. Neben den Schulungs­angeboten des ttz bieten die Hersteller daher auch selbst ent­sprechende Qualifizierungskurse an – Teckentrup beispiels­weise mit eigenen Seminarleitern oder in Kooperation mit Partnern der Beschlags-Industrie.

Die Prüfung und Wartung von Toren, Feuerschutztüren und Feststellanlagen ist nicht einheitlich geregelt. Die Bauordnung fordert allgemein, dass „bauliche Anlagen … sowie ihre Teile … so instand zu halten sind, dass die öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben oder Gesundheit, und die natür­lichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.“ Mit den weiteren Normen und Vorgaben entstehen unterschiedliche Profile für Türen und Tore mit Antrieb, für Feststellanlagen und für Spezialtüren ohne Antrieb.

Kraftbetätigte Türen und Garagentore

Jedes Tor und jede Tür mit Antrieb, fällt in diese Kategorie. Die Prüfung umfasst einen vollständigen Funktionscheck. Dazu ge­hört z.B. bei Industrietoren die Kontrolle von Lichtschranken und Absturzsicherungen. Diese Arbeiten dürfen auch Fach­kundige durchführen. Teckentrup legt auch hier Wert darauf, dass sich die Partner zertifizieren lassen. Als Nachweis gilt auch hier das ttz-Ausbildungsprogramm. Übrigens umfasst die Prüfpflicht auch Garagentore in privatem Besitz – wenn das Tor mit einem Antrieb ausgestattet ist und die Garage „öffentlich zugänglich“ ist. Das ist sie immer dann, wenn kein zusätzlicher Zaun die Zufahrt vom öffentlichen Raum trennt, unabhängig davon, ob das Grundstück vor der Garage privat oder öffentlich ist.

Feststellanlagen von Feuerschutztüren und Feuerschutztoren

Ein Kernunterschied für diese regelmäßigen Funktionsprüfun­gen sind die Intervalle: Eine Überprüfung ist z.Z. monatlich vor­geschrieben. Dieser Check darf von jedermann durchgeführt werden, also auch vom Hausmeister. Die jährliche Prüfung und Wartung ist wesentlich strenger, für diese kommen nur Sach­kundige infrage, also Fachleute, die sich spezifisches Wissen angeeignet haben. (Für diese Wartungen gibt es ebenfalls Qualifizierungs-Schulungen der Industrie). Ein elementarer Teil der Wartung ist die Überprüfung der automatischen Auslösung der Feststallanlage und die damit verbundene Schließung des Feuerschutzelementes im Brandfall.

Wartungspflichten von Spezialtüren

Unter die Vorgaben der Landesbauordnungen (vgl. z.B. §3 LBO Nordrhein-Westfalen) fallen auch Schutztüren ohne Antrieb – also herkömmliche Feuer- und Rauchschutztüren, einbruch­hemmende Türen und Schallschutztüren. Ebenso liegt die Verantwortung für die Funktion und die Pflicht, regelmäßige Prüfungen nachweisen zu können, beim Betreiber. Und auch hier gilt analog, dass die Wartung durch den Hand­werker als Dienstleister dem Eigentümer genau diese Pflicht abnimmt. Die Prüfkriterien sind in diesem Fall geringer als bei den motorisch betriebenen Ausführungen – aber auch hier muss z.B. der sichere Verschluss von Feuerschutztüren und die Dichtungsfunktion bei Rauchschutztüren getestet werden. Das erforderliche Wissen lässt sich in Seminaren der Hersteller oder des Verbandes erlangen.

Türen mit Sonderfunktionen (insbesondere Feuerschutztüren), Feststellanlagen sowie „kraftbetätigte Tore und Türen“ sind re­gelmäßig zu prüfen und zu warten. Diese Aufgaben dürfen nur entsprechend qualifizierte Fachleute durchführen, also in erster Linie diejenigen, die die Türen und Tore einbauen – Metall­bauer. Bislang verzichten viele Tor- und Türenbetreiber oft auf die vor­geschriebenen Prüfungen. Das ist gefährlich und kostet im schlimmsten Fall sogar Menschenleben. Verarbeiter sollten also ihre Auftraggeber darauf hinweisen, dass entsprechende Pflichten bestehen. Mit Wartungsverträgen über die Hersteller bieten sie im Idealfall gleich die normgerechte Prüfung und Instandhaltung an.

Betreiberpflicht: Regelmäßige Funktionskontrolle von geschultem Personal durchführen lassen. Wartungsvorschriften stets erfüllt, Einsatzsicherheit erhö­hen und im Störungsfall kurzfristige helfen: Diesen Service baut der Verler Tor- und Türhersteller Teckentrup jetzt bundesweit aus. Gemeinsam mit Partnern aus dem Hand­werk entsteht ein flächendeckendes Netz. Facility Manager, Hausverwalter und Betreiber von gewerblich genutzten Liegenschaften bekommen so zum einen ihre Prüfpflicht rechtssicher als Service abgenommen, zum anderen eine optimale Einsatzquote (sprich: minimale Ausfallquote). Partner aus dem Metallhandwerk sind weiterhin willkom­men, passende Schulungen werden angeboten.

Übrigens: Mit unseren Produktionswerken in Verl und Großzöberitz gehören wir zu den größten Herstellern von Türen und Garagentoren in Europa. Wenn Sie die Anschaffung oder den Austausch Ihrer Türen planen, finden Sie auf unsere Website ausführliche Informationen zu unserem Portfolio an Türen. Hier können Sie einfach und unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen.

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13 Kommentare
Teckentrup Online-Team
Hallo Herr Traub,

Eine normative Regelung gibt es für Innentüren bzw. Brandschutztüren ohne Feststellanlagen nicht.

Hier gelten allgemein die Hinweise der Hersteller die grundsätzlich angeben das die Türen regelmäßig gewartet werden müssen. Der Hintergrund ist das, dass ein Betreiber dafür verantwortlich ist, dass die Türen Ihre Funktion erfüllen und den Brandschutz dauerhaft gewährleisten. Dies kann nur doch regelmäßige Wartung geprüft und festgestellt werden.
Wir haben Ihnen darüber hinaus eine etwas ausführlichere Mail mit Infos zugesendet.

Beste Grüße
Ihr Teckentrup Online Team
Thomas Traub
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben in unserm Hause im gesamten über 30 Brandschutztüren verbaut, davon sind 5 Stück mit Feststellanlagen, der Rest ist lediglich mit einem kraftbetätigten Türschließer verbaut.
Ebenso haben wir 6 Brandschutztore mit Feststellanlagen.
Leider finde ich aber über die "normalen" Brandschutztüren ohne Feststellanlage keine eindeutige Regelung über die notwendige jährliche Wartung.
Selbst in der Arbeitsstättenrichtlinie 1.7 finde ich nichts eindeutiges, speziell in Baden Württemberg. Könnten Sie mir hier informationen über die notwendige Wartung zukommen lassen?

Danke vorab und mit freundlichen Grüßen
Thomas Traub
Teckentrup Online Team
Sehr geehrter Herr Scholz,

wir lassen Ihnen auf ihre spezielle Anfrage eine direkte Antwort per Mail zukommen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Teckentrup Online Team
Michael Scholz
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in unseren Verkaufsstellen vereinzelt das Problem, das Brandschutztüren eingebaut wurden obwohl keine solche Anforderung an die Tür gemäß Brandschutz Konzept vorgegeben war. Wie ist mit solchen Türen in Bezug auf die Wartung und Prüfung umzugehen exemplarisch in NRW! Diese Frage konnte mir bisher niemand schlüssig beantworten. Mit besten Grüßen Michael Scholz Aldi Nord Immobilienverwaltung
Teckentrup Online Team
Hallo Herr Häring,

ja wir bieten Sachkundeseminare und Schulungen zu Brandschutztüren und Feuerschutz-Schiebetoren an. Sie können sich zu unseren Schulungen über unseren Teckentrup Campus anmelden: www.teckentrup.biz/campus
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