Was darf in einer Garage gelagert werden?

In allen Bundesländern bestehen Brand- und Gefahrenschutzregelungen z.B. Garagenverordnungen, in denen geregelt ist, was in Garagen aufbewahrt werden darf.

Die Garage wird schon längst nicht mehr nur für das Unterstellen eines Autos genutzt. Im Gegenteil, viele Menschen parken draußen und nutzen den Platz eher zum Verstauen von anderen Gegenständen. Somit wird die Garage zu einem vielfältigen Abstellraum, der eventuell aufgrund eines fehlenden Kellers oder eines zu kleinen Dachbodens genutzt wird. Allerdings darf längst nicht alles in der Garage gelagert werden. Der folgende Artikel erläutert, welche Gegenstände in einer solchen abgestellt werden dürfen und welche nicht.

Gegenstände, die in der Garage gelagert werden dürfen

Wer über keinen Geräteschuppen oder Keller verfügt, darf alle Gartengeräte, Kinderfahrzeuge (wie zum Beispiel ein Kinderfahrrad, ein Dreirad oder ein Bobbycar), Fahrräder allgemein und andere Geräte für das Haus und den Garten in der Garage unterstellen. Denn diese sind in der Regel nicht besonders frostempfindlich und ziehen kein Ungeziefer oder andere Tiere an. Wenn die Kinderfahrzeuge und Fahrräder im Winter nicht genutzt werden, sollten sie mit einer Decke oder einer Plane abgedeckt werden. Dadurch werden sie vor Staub und eventuellen Schäden durch Umkippen oder Anstoßen geschützt.

Auch diverse Gartenutensilien dürfen in der Garage verstaut werden. Hierzu gehören unter anderem auch Dünger, Hornspäne, Zäune oder Blumentöpfe. Wichtig ist, dass Ameisenpulver und andere giftige Mittel für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden. Dies gilt auch für offene Farb- und Lackdosen. Diese sollten grundsätzlich schnell verbraucht und dann zu einem Schadstoffmobil gebracht werden. Somit stellt die Garage hier lediglich ein Zwischenlager dar.

Um die Haltbarkeit von Schaukeln, Strickleitern und Kinderspielzeug zu verlängern, sollten diese Gegenstände im Winter an einem trockenen Ort aufbewahrt werden, wie eben der Garage. Auch Streusalz, alte Steine, Fliesen und Dachziegel finden hier Platz. Allerdings sollte hierfür ausreichend Stauraum vorhanden sein.

Gegenstände, die nicht in der Garage gelagert werden dürfen

Tierfutter und alte Möbel, Vogelfutter, wie zum Beispiel Körner oder Meisenknödel und auch anderes Tierfutter sollte am besten nicht in der Garage aufbewahrt werden. Denn auch wenn es gut verpackt ist, kann es unter Umständen Mäuse, Ratten oder Marder anziehen. Diese Tiere haben sehr gute Riechorgane, die sich von einer Plastikfolie nicht täuschen lassen. Deswegen sollte Tierfutter jeglicher Art nicht über längere Zeit in der Garage aufbewahrt werden. Viele Menschen stellen alte Möbel in dieser ab, da diese dort nicht so sehr im Weg stehen. Mit der Zeit können sie aber muffig werden, wenn die Garage unbeheizt aber eben nicht ganz trocken ist. Eventuell könnten die Möbel daher von dem sogenannten Holzbock befallen werden.

Auch Küchen- und Gartenabfälle können Ungeziefer, wie Mäuse, Ratten oder Marder, anziehen. Daher sollten auch diese nicht in der Garage aufbewahrt werden. Besser ist es sie in die Biotonne beziehungsweise in den Kompostbehälter zu geben. Altpapier und Altglas können zwar kurz in der Garage zwischengelagert, aber dann auch möglichst schnell, entsorgt werden. Denn durch Feuchtigkeit und verschiedene Ablagerungen kann schnell Schimmel entstehen. Zudem kann das Papier einen muffigen Geruch erzeugen, der nur schwer wieder aus der Garage entfernt werden kann.

Feuchte Lappen, feuchte Wäsche und andere feuchte Gegenstände sollten nicht in der Garage aufbewahrt werden. Da die Fenster und Türen die meiste Zeit geschlossen sind, könnte die Feuchtigkeit nicht entweichen und so ein muffiger Geruch entstehen. Zudem würde die Gefahr bestehen, dass Schimmel oder Stockflecken entstehen. Wenn im Garten gearbeitet wurde, sollten die Geräte vor dem Abstellen in der Garage von Erde, Schmutz und Gras befreit und abgetrocknet werden. Dies gilt auch für Eimer, Schläuche und andere Gartengeräte, die mit Wasser in Kontakt gekommen sind.

Wenn im Garten gegrillt wurde, sollte die Glut anschließend komplett erloschen sein, bevor der Grill in die Garage gestellt wird. Ist dies der Fall kann die Asche über den Biomüll entsorgt werden. Das Gleiche gilt auch für die Glut eines Feuerkorbes oder einer Feuerschale. Ist diese noch nicht komplett erloschen, könnte Feuer entstehen, wenn sich brennbare Gegenstände in der Nähe befinden.

Fazit

Die Garage kann für unterschiedliche Zwecke genutzt werden, allerdings muss beachtet werden, dass die Garage in Deutschland nicht ohne Weiteres dauerhaft als Hobby- oder Werkstattraum zweckentfremdet werden darf. Denn dadurch könnten sich die Nachbarn gestört fühlen oder unvorhergesehene Änderungen erforderlich werden. Gegen einmalige Aktionen, wie zum Beispiel einen Flohmarkt oder eine Autoreparatur, spricht dagegen nichts.

 

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