Unsere Teckentrup Garantien
Immer die beste Lösung. Garantiert.

10 Jahre Garantie-Erklärung für Car Teck Sektionaltore & Schwingtore

  • TECKENTRUP garantiert nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Garantie, dass die TECKENTRUP Car Teck Sektional- & Schwingtore für den Zeitraum von 10 Jahren ab Auslieferung bei maximal 5 Torbetätigungen (auf/zu) pro Tag frei von Material- und Herstellungsfehlern sein werden (Haltbarkeitsgarantie)
     
  • Auf TECKENTRUP Torantriebe der Modellreihe TA 12.2, TA 20.2 und TA 40.2, die in TECKENTRUP Car Teck Sektional- & Schwingtoren eingebaut sind und/oder mit ihnen verwendet werden, gewährt TECKENTRUP eine 2-jährige Garantie auf das Antriebssystem. 
     
  • Auf die eingesetzten Torantriebe CarTeck Drive 500 und CarTeck Drive 600 der Sommer Antriebs- und Funktechnik GmbH die in TECKENTRUP Car Teck Sektional- & Schwingtoren eingebaut sind und/oder mit ihnen verwendet werden, gewährt TECKENTRUP eine 5-jährige Garantie auf das Antriebssystem und eine 2-jährige Garantie auf Funk, Zubehör, Rohrmotoren und Schranken.
     
  • Für Ersatzlieferungen beträgt die Garantiefrist 6 Monate, mindestens aber die laufende Garantiefrist. Durch die Inanspruchnahme der gewährten Garantie der Sommer Antriebs- und Funktechnik GmbH auf die eingesetzten Torantriebe verlängert sich die gesamte Garantiezeit nicht.
     
  • Für den Zeitraum von 5 Jahren ab Auslieferung gewährt TECKENTRUP eine Garantie auf Federn, Drahtseile, Laufrollen, Scharniere und Umlenkrollen der TECKENTRUP Car Teck Sektional- & Schwingtore bei normaler Beanspruchung von maximal 5 Torbetätigungen (auf/zu) pro Tag.
     
  • Für Ersatzlieferungen beträgt die Garantiefrist 6 Monate, mindestens aber die laufende Garantiefrist. Für die Dauer der jeweiligen Garantie beseitigen wir Mängel am TECKENTRUP Car Teck Sektional- oder Schwingtor, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich gegen mangelfreie Ware zu ersetzen, nachzubessern oder einen Minderwert zu erstatten. Die Kosten für den Aus- und Einbau sowie Kosten einer unverlangten Rücksendung werden nicht erstattet.
     
  • Die jeweilige Garantie gilt nur für das Land, in dem das TECKENTRUP Car Teck Sektional- oder Schwingtor gekauft worden ist. Das TECKENTRUP Car Teck Sektional- oder Schwingtor muss auf dem von uns vorgegebenen Vertriebsweg gekauft worden sein. Der jeweilige Garantie-Anspruch gilt nur für Schäden, die innerhalb der Garantiezeit entstanden sind.
     
  • Die jeweilige Garantie gilt nicht für TECKENTRUP Car Teck Sektional- oder Schwingtore, die extremen Einflüssen, z.B. korrosiven Einflüssen durch eine Beanspruchung in Meeresnähe, ausgesetzt sind.

Von der Garantie ausgeschlossen sind auch:

- Schäden durch fremde Einwirkung oder Leistung, in besonderen Montagen Dritter,
- Schäden, die durch unsachgemäßen Einbau sowie sachfremde Inbetriebnahme und Bedienung entstanden sind,
- Schäden, die durch äußere Einflüsse, wie Feuer, Wasser, Salze, Laugen, Säuren und anormale Umwelteinflüsse entstanden sind,
- Farbänderungen, die im Laufe der Zeit auftreten,
- Ausdehnung des Torblattes durch Sonneneinstrahlung,
- Transportschäden,
- Verschleiß- und Verbrauchsteile der Torantriebe (z.B. Glühbirnen, Sicherungen, Batterien),
- Schäden, die durch unterlassene Pflege und Wartung sowie falsche oder nicht rechtzeitig ausgeführte Schutzanstriche entstanden sind,
- Schäden, die durch die Verwendung von Teilen fremder Herkunft ohne Hersteller-Zustimmung entstanden sind,
- Schäden, die durch fahrlässige oder mutwillige Zerstörung und Beschädigung sowie infolge von höherer Gewalt entstanden sind.

Wann erlischt unsere Garantie?

Die Garantie erlischt, wenn uns der Mangel nicht unverzüglich nach dessen Feststellung schriftlich angezeigt worden ist und bzw. oder die Produktnummer entfernt bzw. unkenntlich ist. Weitere Ansprüche kann der Käufer oder ein Dritter aus dieser Garantie nicht geltend machen, insbesondere keine Schadensersatzansprüche jedweder Art.

Diese Garantieerklärung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

Garantie als PDF herunterladen

Unsere 5-Punkte-Garantie

  • 5 Jahre Werksgarantie auf Laufrollen, Scharniere, Seilrollen, Seile und Standard-Federn* und 10 Jahre Werksgarantie auf Hochleistungsfedern*
  • 5 Jahre Garantie auf „Sommer“-Antriebe
  • 10 Jahre Werksgarantie auf die Paneele gegen Durchrostung von innen nach außen und auf Trennung Stahl von Schaum
  • 10 Jahre Werksgarantie auf Material- und Fabrikationsfehler aller unbeweglichen Zargenteile, die nachweisbar unbrauchbar oder in der Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind
  • 10 Jahre Werksgarantie auf Bodendichtung, Zwischendichtungen, Seitendichtungen und Sturzdichtung gegen Verrottung
     

* mit 5 Torbetätigungen (Auf/Zu) pro Tag

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