Seit dem 01.07.2013 gilt in der Europäischen Union die Bauproduktenverordnung (BauPVO). Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung müssen die Produkte, die innerhalb des EU-Binnenmarktes bereitgestellt werden, eine Leistungserklärung (Declaration of Performance / DoP) nach BauPVO aufweisen.Die Leistungserklärung ist an den Endkunden weiterzuleiten.
Im Bereich der Tore und Türen betrifft die CE-Kennzeichnung folgende Teckentrup-Produkte:
Tore ohne Feuerschutzanforderungen nach EN 13241-1 |
Garagen-Schwingtore | Garagen-Sectionaltore | Industrie-Sectionaltore | Falttore |
Rolltore- und -gitter | Mehrzweckschiebetore | Außentüren nach EN 14351-1 |
Feuerschutzabschluss als Außentür nach EN 16034/14351-1
Wir bieten Ihnen den Service, dass Sie die Leistungserklärung im PDF-Format abrufen können. Zum Abrufen der Leistungserklärung zu den Produkten geben Sie bitte hier die eindeutige Serialnummer bzw. die AB-Nummer ein, die Sie auf dem CE-Aufkleber des Produktes bzw. den Auftragsdokumenten finden. Bei Schwingtoren die nach dem 15.04.2022 ausgeliefert worden sind, ist ein Abruf nur über die eindeutige DoP-Nummer, die Sie auf dem CE-Aufkleber finden, möglich. Bei Produktion die vor dem 01.01.16 ausgeliefert worden sind, wir die eindeutige Tür-/Tornummer benötigt. Diese finden Sie ebenfalls auf dem CE-Aufkleber der Tür.