Türen in Gesundheitsbauten – Funktionalität mit Wohlgefühl

In der Regel handelt es sich bei Gesundheitsbauten um große Gebäudekomplexe mit hohen baulichen und technischen Anforderungen. Sie dienen als Arbeitsstätte und zugleich dem Heilungsprozess von Patienten. Daher bedürfen sie einer perfekt aufeinander abgestimmten Kombination aus ansprechendem Design und zuverlässiger Funktionalität.

Gesundheitsbauten sind eine besondere Bauaufgabe. Meist sind es Projekte bestehend aus großen Gebäudekomplexen und unterschiedlichen, teilweise sehr hohen baulichen und technischen Anforderungen. Zudem dienen Bauten dieser Art einer großen Anzahl an Menschen als Arbeitsstätte und sollen zugleich die Heilungsprozesse der Patienten unterstützen. Daher bedarf es hier einer perfekt aufeinander abgestimmten Kombination aus ansprechendem Design und zuverlässiger Funktionalität.

Architekt Nils Langbein von Nickl & Partner – dem renommierten Architekturbüro für Bauten im Gesundheitswesen – sowie Techniker Arnold Schulz aus der Konstruktion und dem Technischen Support von Teckentrup zeigen hier was in diesem Zusammenhang – gerade auch hinsichtlich der Türenplanung – zu beachten ist.

Auf den Einsatz kommt es an

Vorab lässt sich festhalten, dass die verschiedenen Bereiche innerhalb eines Gesundheitsbaus den Einsatz sehr vielfältiger Türvarianten voraussetzen. Hier treffen hohe Anforderungen der Hygienestandards auf technische Besonderheiten wie Strahlenschutz sowie auf eine ansprechende, wohnliche Gestaltung. Aus diesem Grund kommen hier auch sehr unterschiedliche Materialien zum Einsatz.

„Türen zu Technikräumen und im Bereich der Logistik sind i.d.R. Stahlblechtüren, sofern sie im Untergeschoß geplant sind, während Flurtüren meist pulverbeschichtete Stahlrahmentüren mit Glasfüllung sind“, so Nils Langbein. „Darüber hinaus verwenden wir in unseren Projekten hauptsächlich Holztüren in Stahlblechzargen – je nach Schall- und Brandschutzanforderung – mit gefälzten oder stumpf einschlagenden Türblättern. Die Oberflächen der Türblätter sind dabei fast immer mit HPL (High Pressure Laminate) belegt, aber für Patientenzimmer verwenden wir auch gerne furnierte Türen“, führt der Architekt von Nickl & Partner weiter aus und gibt damit einen ersten Einblick in das breite Spektrum an möglichen Türausführungen.

Individualität trifft Normenkonformität

Während noch vor ein paar Jahren für die Typologie dieser Bauaufgabe die Funktionalität an oberster Stelle stand, wandelt sich das Bild und der Gestaltungsansatz in diesem Bereich zunehmend. Dies zeigt sich bereits innerhalb der Änderung der Bezeichnung weg von „Kranken“-häusern und hin zu „Gesundheits“-bauten.

Die Veränderung der Altersstruktur in der Gesellschaft sowie der starke Individualitätscharakter beeinflussen ebenfalls den Gesundheitssektor und damit auch die Bedeutung eines ästhetisch ansprechenden Designs sowie die dazugehörige Produktentwicklung. „Auch bei Teckentrup steigt das Angebot an Individuallösungen“, so Techniker Arnold Schulz „und gerade hier sehen wir großes Ausbaupotenzial. Dabei übernimmt jedoch die Funktionalität und die Normenkonformität für uns weiterhin eine wichtige Rolle.“

Bereiche für Perfektion

Auch wenn man den Gebäuden ihre Funktionalität nicht mehr in dem Maße ansieht, wie es vielleicht noch vor einigen Jahren der Fall gewesen ist, so sind ihre hohen Anforderungen nach wie vor essenziell – vielleicht sogar noch höher, als je zuvor. „Es gibt vor allem die Anforderungen hinsichtlich regelmäßiger Reinigung und Wischdesinfektion, zudem die hohe mechanische Beständigkeit“, sagt Nils Langbein. Eine echte Herausforderung gerade für eine Vielzahl an „behaglich“ ansprechenden Materialien, denn „Edelstahltüren könnten hier zwar mit perfekten Eigenschaften punkten, eignen sich jedoch eher für die technischen Bereiche und werden nicht im Patientenbereich angewandt“, so Arnold Schulz.

Doch neben der Materialität und der Beschaffenheit der Oberfläche, muss speziell auch die Nutzergruppe beachtet werden – „zum Beispiel geschwächte Patienten, Kinder und Personen mit Gehhilfen oder in Rollstühlen“ erklärt der Architekt. „Wir haben es hier oft mit großen und schweren Türen zu tun, die mechanische Unterstützung benötigen oder aus Gründen des baulichen Brandschutzes eine Selbstschließung aufweisen.“

Feststellung: Sonderbau

Der Brandschutz ist bei jeder Art von Gesundheitsbau ein Sonderfall. Und das über die reine Deklaration eines Sonderbaus innerhalb der Musterbauordnung hinaus. Die Ursache hierfür liegt zum einen in den sehr unterschiedlichen Bereichen, die eine Einrichtung dieser Art beherbergt – von Patientenzimmern, Untersuchungs- und OP-Räumen über Wäschereien bis hin zu Küchen- und Kantinenbereichen. Zum anderen treffen hier unterschiedlichste Personengruppen aufeinander, von denen ein großer Anteil in ihrer Mobilität stark eingeschränkt ist. Im Falle eines Brandes sind diese Personen besonders gefährdet, da sie auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sind, um sich aus einer möglichen Gefahrenzone bewegen zu können.

Aufgrund der aufgezeigten Besonderheiten und der Größe der Einrichtungen dieser Art, ist in eben diesen – laut Bauordnung – jedes Obergeschoss in mindestens zwei Brandabschnitte zu unterteilen, um eine entsprechende Evakuierung gewährleisten zu können. Hierbei kommt den Türen eine entscheidende Bedeutung zu. In Rettungswegen dürfen diese grundsätzlich nicht verschlossen werden. Verlangen betriebliche Gründen eine Offenhaltung der Türen, müssen sogar entsprechende Feststellanlagen eingebaut werden.

Mehr als Schall und Rauch

Flure über eine Länge von 30 Metern sind zudem mit nicht abschließbaren, rauchdichten und selbstschließende Rauchschutztüren zu unterteilen. „Dadurch haben Flurtüren oft zahlreiche und sich manchmal entgegenstehende Anforderungen zu erfüllen“, verdeutlicht Architekt Nils Langbein. „Ein unterschiedlicher Betrieb tagsüber und in der Nacht, geregelte Zugänglichkeiten, Rettungswege, Drehtürantriebe, Radarmelder oder Auslösetaster, daueroffene Türen und manuell betriebene Türen sind da nur eine kleine Auswahl.“

Hierbei lässt sich ergänzen, dass neben der Erfüllung dieser komplexen Anforderungen zudem eine unsachgemäße Handhabung durch die spätere Nutzergruppe bereits in den Planungen berücksichtigt und so im Voraus vermieden werden sollte. „Ein normaler Türschließer sollte nicht ersatzweise als Öffnungsbegrenzer missbraucht werden. Hier sind maximal die Funktionen T-Stop, Automatisierung und Öffnungsdämpfung unterstützend hilfreich“, so Arnold Schulz.

Automatisch mit Initiative

Grundsätzlich finden Automatisierungen in Gesundheitsbauten vielfach Anwendung. Dies birgt vor allem auch eine „hohe Belastung für die elektrischen und mechanisch-hydraulischen Komponenten“, so Nils Langbein von Nickl & Partner. Daher bedarf es gerade in diesem Zusammenhang einer intensiven Zusammenarbeit und eines entsprechenden Knowhows von Seiten der Hersteller. „Im Büro haben wir durch unsere langjährige Erfahrung eine ausreichende Expertise. Im Kontakt fallen vor allen Dingen die Hersteller von Türen positiv auf, da wir hier realistische Informationen erhalten, die zudem auf unsere besonderen Anforderungen zugeschnitten sind. Entscheidend ist dabei auch der enge Kontakt mit den Technikern und nicht nur mit den zuständigen Vertriebsmitarbeitern.“ Eine enge Zusammenarbeit ist auch für die Seite der Hersteller unerlässlich.

Erst auf dieser Basis kann eine kontinuierliche Entwicklung entstehen. So gewinnt beispielsweise gerade die Eigenschaft „berührungslos“ im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung. „An automatisierten Anlagen ist die berührungslose Auslösung schon lange eine Option. Bei manuellen Beschlägen wird alternativ zunehmend mit entsprechenden antibakteriellen Beschichtungen gearbeitet“, erklärt Arnold Schulz. Solche Weiterentwicklungen gelingen jedoch nur durch stetiges Abstimmen und Hinterfragen sowie durch einen engen Erfahrungsaustausch beider Seiten.

Wir bedanken uns sowohl bei Herr Nils Langbein, als auch bei Herr Arnold Schulz für die Gespräche und die Expertise auf diesem komplexen Themengebiet.

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