Rauch ist für das Leben mindestens so gefährlich wie Feuer. Im Unglücksfall können schon wenige Atemzüge der heißen und giftigen Rauchgase zur Bewusstlosigkeit oder zum Tod führen. Nicht nur das Feuer, auch der Rauch birgt somit höchste Gefahr und muss im Idealfall mit Rauchschutztüren von vornherein vermindert bzw. unterbunden werden. Unsere Rauchschutztüren sind nach EN 1634-3 geprüft, sie verfügen über bauaufsichtliche Prüfzeugnisse nach DIN 18095-1 (nur RS-1/2-62) und erfüllen die Anforderungen der zukünftigen europäischen Norm S200 nach EN 13501-2. Bricht in einem Raum Feuer aus, werden die nach DIN 18095 geprüften Rauchschutztüren automatisch von Türschließern geschlossen. Dreiseitige Spezialdichtungen und eine der Nutzung angepasste Bodendichtung verhindern sicher den Durchtritt von Rauch. Modernste Türtechnik sorgt für eine komfortable Automatisierung und zuverlässige Sicherheit. Mithilfe passender Nachrüstsysteme ist es heutzutage auch problemlos möglich, an bereits vorhandene Feuerschutzabschlüsse eine Rauchschutzfunktion nachzurüsten und diese somit rauchdicht auszustatten. Bevor dies geschieht, sollte allerdings mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gesprochen werden, um alle Schritte planen zu können.
Einsatzbereiche:
Einfamilienhäuser, Wohnanlagen
Schulen, Kliniken
Industriebetriebe, Büros
Kinos, Großgaragen
Eine Rauchschutztür hat die Aufgabe, bei einem Brandfall den Durchtritt von Rauch so lange wie möglich zu verhindern. Sie werden u.a. für die Unterteilung von Fluren mit einer Länge von mindestens 30 Metern, sowie als Treppenhaus- und Flurabschluss verwendet. Durch den Einbau sollen rauchfreie Zonen und Flucht- beziehungsweise Rettungswege entstehen, damit das jeweilige Gebäude sicher verlassen und evakuiert werden kann. Rauchschutztüren müssen wie auch Feuerschutztüren von allein schließen und mit einem Fallenschloss und einer umlaufenden Dichtung versehen sein. Eine Offenhaltung ist nur mit einer speziellen und zugelassenen Feststellanlage möglich. Die Türen müssen mit speziellen Schlössern ausgestattet sein, die über eine gefederte Falle verfügen. Bei Feuerschutztüren ist die Schutzwirkung (Feuerwiderstandszeit) auf 30 Minuten (T30), 60 Minuten (T60) und 90 Minuten (T90) festgelegt. Bei Rauchschutztüren kann dies nicht sicher gesagt werden. Denn das tolerierte Rauchvolumen ist unter anderem von den Ventilationsbedingungen (der Luftwechselrate) und der Größe und vor allem der Höhe des jeweiligen Raumes abhängig. Grob wird davon ausgegangen, dass ein ungefähr 30 Meter langer Flur bei den aktuellen Grenzwerten und bei einem sogenannten Entstehungsbrand circa zehn Minuten ohne das Tragen einer Atemschutz-Ausrüstung sicher passiert werden kann.
Rauchschutztüren müssen selbstständig schließen, um im Brandfall ein Durchdringen von Rauch zu verhindern. Zum Beispiel sorgt ein Obentürschließer dafür, dass die Tür nach dem Öffnen wieder sicher schließt, um die Ausbreitung von Rauch zu verhindern.
Rauchschutztüren müssen überall dort eingebaut werden, wo ihr Einsatz nach bauaufsichtlichen Vorschriften für Rauchschutztüren verlangt werden.
Rauchschutztüren werden vom Gesetzgeber in unterschiedlichen Gebäuden, Unternehmen und bestimmten öffentlichen Einrichtungen gefordert. Laut DIN 18095 müssen sie einen freien und vor allem sicheren Fluchtweg gewährleisten. Denn in den letzten Jahren zeigte sich immer häufiger, dass bei einem Brand nicht die Wärmeentwicklung, sondern vielmehr die Rauchentwicklung die größte Gefahr darstellt. Die hierfür verbauten Türen werden normgerecht und rauchdicht gefertigt. Beim Fachhändler kann zudem das passende Zubehör erworben werden, wie zum Beispiel Profilzylinder, Dübelpakete oder bauaufsichtlich zugelassene Schrauben oder Beschläge. Grundsätzlich müssen Türen für den Rauchschutz von Werk aus als solche gekennzeichnet sein. Vor dem Kauf sollte zudem auf die DIN 18095 geachtet werden, da diese bauaufsichtlich eingeführt wurde und in ganz Deutschland gilt.
Rauchschutzabschlüsse spielen eine entscheidende Rolle beim Schutz von Menschenleben und Sachwerten im Brandfall. Eine Rauchschutztür kann dafür sorgen, gefährlichen Rauch bei einem Brand möglichst lange zurückzuhalten. Dadurch können die Menschen das Gebäude problemlos verlassen, ohne dabei eine Schutzausrüstung tragen zu müssen. Mithilfe spezieller Nachrüstsysteme können bereits bestehende Feuerschutzabschlüsse problemlos zu einer Rauchschutztür umgerüstet werden. Allerdings sollte im Vorfeld mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde über alle geplanten Schritte gesprochen werden. Die Türen werden normgerecht gefertigt und müssen bestimmten Anforderungen entsprechen.
Rauchschutztüren sind mit einem Kennzeichnungsschild versehen, auf dem die Normbezeichnung, die Hersteller-Produktbezeichnung, die Nummer und das Datum des Prüfzeugnisses und das Herstellungsjahr angegeben sind.
Die vielfachen Funktionen der einbaufertigen Teckentrup Stahltüren werden z.B. durch die verschiedenen Türschließer, Feststellanlagen, Antriebe, Dichtungen, Anti-Panikausstattungen u.v.m. gewährleistet. Die Basis für ein langlebiges Türelement bilden dabei unterschiedlich dicke Türblätter und Stahlzarge. Aber erst mit hochwertigen Beschlägen und der elektrischen Ausstattung ergibt sich ein stabiler Feuerschutzabschluss, der die heutigen Anforderungen an zuverlässige Funktion im Brandfall mit einem integrierten System verwirklicht. . Für rauchdichte Stahltüren ist eine regelmäßige Prüfung und Wartung erforderlich, um ihre Sicherheit und Funktionalität langfristig zu gewährleisten.
Zubehör & Sicherheitsausstattungen
Wählbar sind verschiedene Türschließer, Feststellanlagen, Antriebe, Schlüssel bzw. Drücker etc. gewährleisten die vielfachen Sicherheitsfunktionen unserer Türen und sind bei der Konfiguration wählbar.
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Designvielfalt
Eine große Vielfalt an Farben und Oberflächen, Edelstahl, Bändern, Drückern und Verglasungsvarianten eröffnen Ihnen freien Spielraum für die visuelle Gestaltung.
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Zargenvarianten
Auch funktionale Stahltüren benötigen den richtigen Anschluss an die Wand. Dafür sorgen unsere verschiedenen Zargen aus Stahl – von der Eckzarge bis zur Blockzarge.