ATEX-Türen funktionieren auch, wenn es gefährlich wird! Der Einsatz von Türen in explosionsgefährdeten Bereichen wie z.B. Lager für Gas- und Lösungsmittel oder Silos stellt besondere Anforderungen an die Sicherheit. Für die europäische Union sind diese Anforderungen in der ATEX- Produktrichtlinie 2014/34/EU geregelt. Dazu gehören unter anderem Elemente in Edelstahlausführung, die elektrostatische Leitfähigkeit oder eine möglichst dünne Lackschichtdicke von max. 0,2 mm. Alle gängigen Teckentrup Türen sind optional mit Explosionsschutz gemäß ATEX-Richtlinie lieferbar. Türen für den EX-Schutz überzeugen durch schnelle Montage und flexible Lösungen. In Kombination mit unseren Zusatzausstattungen bieten unsere Produkte überall dort Sicherheit, wo es besonders darauf ankommt.
Feuerhemmend
nach EN 1634-1/
DIN 4102*
Rauchdicht
nach EN 1634-3/
DIN 18095*
Schalldämmend
EN ISO 10140/717-1
bis Rw 44 dB*
Einbruchhemmend
nach DIN EN 1627,
RC 2 - RC 4*
Für Außenwände
CE-Kennzeichnung
n. DIN EN 14351-1
* mit Zusatzausstattung
Teckentrup Türen werden gemäß der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU umgesetzt. Das garantiert Ihnen, dass bei den Produkten keine Funkenbildung und elektronische Aufladung möglich ist. Damit geht von keiner Tür eine Explosionsgefahr aus. Hinsichtlich nationaler und internationaler Richtlinien und Normen sind wir immer auf dem neuesten Stand. Mit unserem Know-How, jahrelanger Erfahrung und fachlicher Kompetenz setzen wir unsere Produkte gemäß europäischer Normen um.
Türen können in folgenden Zonen1) eingesetzt werden
1) Die in der ATEX-Richtlinie festgelegten Zonen beschreiben Art und Anwesenheitsdauer explosionsfähiger Atmosphären.