TEILNAHMEBEDINGUNGEN GEWINNSPIEL

Allgemeines

Fotowettbewerb „Wir suchen Deutschlands hässlichstes Garagentor“
Veranstalter: Teckentrup GmbH & Co. KG, Industriestraße 50 | 33415 Verl-Sürenheide
Fon: 05246 504-0
Email: info@teckentrup.biz
Internet: https://www.teckentrup.biz
Persönlich haftende Gesellschafterin: Teckentrup Metalltüren GmbH, Sitz Verl, HR Gütersloh B 1628, Geschäftsführer: Christian Hanke, Jens Heckenmüller

 

§1 Gewinnspiel

(1) Der Teilnahmezeitraum ist dem Gewinnspiel zu entnehmen. Teilnahmeschluss: 31. Dezember 2025.

(2) Maßgeblich ist die protokollierte Uhrzeit der Einreichung. Einsendungen außerhalb des Teilnahmezeitraums werden nicht berücksichtigt.

(3) Das Gewinnspiel umfasst drei Optionen:

  • Option 1 (Jurypreis): Einreichung von bis zu 3 Fotos des eigenen Garagentors.
  • Option 2 (Publikumspreis): Einreichung eines Fotos eines Garagentors, das nicht Eigentum des Teilnehmers ist.
  • Option 3 (Abstimmungsgewinn): Verlosung von Preisen unter allen abstimmenden Personen.

§2 Gewinn & Abstimmungsphase

  • Option 1 (Jurypreis): Ein frei wählbares Teckentrup CarTeck Sektionaltor inkl. Montage (Wert: ca. 2.500 €).
  • Option 2 (Publikumspreis):
  1. Platz: ROSE-Bike im Wert von ca. 3.500 €
  2. Platz: iPhone (aktuelles Modell, Wert: ca. 1.200 €)
  3. Platz: Ray-Ban | Meta-Wayfarer (Wert: ca. 400 €)
     
  • Option 3 (Abstimmungsgewinn): 3x Ray-Ban | Meta-Wayfarer (je ca. 400 €).

 

Die Teilnehmer, deren Foto die meisten Stimmen erhalten hat, gewinnen der Reihenfolge nach entsprechend. Sollten die abgegebenen Stimmen in der Voting-Aktion für zwei oder mehrere Teilnehmer die gleiche Stimmenanzahl betragen, so entscheidet das Los.

Jede abstimmende Person darf nur einmal abstimmen. Durch die Teilnahme an der Abstimmung erklärt sich die abstimmende Person mit allen enthaltenen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen einverstanden.

Bei der Abstimmung gibt die Person den Vornamen und die E-Mail-Adresse an. Bei der Teilnahme am Fotowettbewerb (Option 1 + Option 2) gibt die Person Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort an. Die E-Mail-Adresse wird nicht zu Werbezwecken verwendet. Sofern der Verdacht besteht, dass die E-Mail-Adresse der Person nur zum Zweck der Abstimmung am Voting angelegt wurde bzw. nicht von dieser Person selbst oder auf den Namen fiktiver Personen angelegt wurde bzw. diese Person mit seiner E-Mail-Adresse nicht selbst abgestimmt hat, kann der Veranstalter ohne Ankündigung während des Abstimmungszeitraumes oder vor Bekanntgabe der Gewinner die damit abgegebene Stimme löschen und die E-Mail-Adresse von der Teilnahme am Wettbewerb ausschließen (z. B. bei sogenannten „Wegwerf-E-Mails“).

Verstößt ein/e Teilnehmer/in gegen diese Teilnahmebedingungen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, diese/n Teilnehmer/in vom Gewinnspiel auszuschließen. Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer/innen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. In diesen Fällen können die Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

§3 Teilnahmezeitraum

  • Bildeinreichung: 1. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2025.
  • Abstimmungsphase: 15. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026.
  • Abstimmung über Publikums-Tor: 06.01.2026 bis 31.01.2026
  • Jurysitzung: Januar 2026.

§4 Teilnehmer

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Minderjährige sind ausgeschlossen. 

(2) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss vom Gewinnspiel nach § 3 (4) erfolgen.

(3) Jeder Teilnehmer darf nur einmal an Option 1 und Option 2 teilnehmen. Mehrfachteilnahmen sind nicht erlaubt.

(4) Der Teilnehmer sichert mit der Einstellung der Bilder zu, dass er die uneingeschränkten Urheber- und Nutzungsrechte besitzt und deren Motive nicht den rechtlichen Bestimmungen und den Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen widersprechen.

Die Panoramafreiheit (auch Straßenbildfreiheit genannt) erlaubt es, Gebäude oder Teile von Gebäuden, die dauerhaft im öffentlichen Raum stehen, frei zu fotografieren, ohne den Besitzer um Erlaubnis bitten zu müssen. Sie gilt aber nur, wenn die Werke von öffentlich zugänglichen Plätzen aus sichtbar sind und ohne Hilfsmittel (z. B. Drohnen, Leitern) aufgenommen werden. Dadurch soll verhindert werden, dass alltägliche Fotos vom Straßenbild durch Urheberrechte blockiert werden. Wichtig: Persönlichkeitsrechte und das allgemeine Hausrecht bleiben unberührt – das heißt, man darf zwar fotografieren, aber nicht das Grundstück betreten oder die Privatsphäre der Bewohner verletzen.

(5) Nicht zugelassen sind Bilder mit politischen, kommerziellen, sexistischen, rassistischen oder menschenverachtenden Inhalten.

(6) KI-generierte oder computergenerierte Bilder sind ausgeschlossen.

§5 Nutzung der Fotos

(1) Mit der Einreichung räumt der Teilnehmer dem Veranstalter ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den eingereichten Bildern ein.

(2) Dieses umfasst insbesondere:

  • Veröffentlichung im Rahmen des Wettbewerbs (Website, Social Media, Printmedien).
  • Nutzung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Bearbeitung und Anpassung der Bilder (z. B. für Layout oder technische Anpassungen).


(3) Eine Vergütung für die Nutzung wird nicht gezahlt.

(4) Der Veranstalter prüft die eingereichten Fotos vor der Veröffentlichung und behält sich vor, Fotos bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen auszuschließen.

§6 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Mitarbeiter der Teckentrup GmbH & Co. KG sowie deren Angehörige (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern) sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen und Gewinne nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

(4) Ausgeschlossen ist auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht oder mit mehrfachen Fotoeinreichungen (Option 1 und 2) an dem Gewinnspiel teilnimmt.

(5) Ausgeschlossen ist auch die Einreichung computergenerierter Bilder, etwa durch Anwendungen von Künstlicher Intelligenz (KI) oder anderer generativer Software. 

§7 Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels

(1) Während des Aktionszeitraumes kann das Ausfüllen des Formulars für den Jurypreis durch einen Dritten erfolgen. Sämtliche Preise werden auf der Gewinnspielseite vorgestellt. 

Gewinner werden nach Ende des Aktionszeitraums ermittelt:

  • Jurypreis: Auswahl durch eine Fachjury.
  • Publikumspreis: Vorauswahl durch eine Fachjury. Höchstzahl gültiger Stimmen im offenen Voting.
  • Verlosung: Zufallsauswahl unter allen Abstimmenden.


Am offenen Voting auf der Aktions-Landingpage darf jede Person teilnehmen. Jede/r Abstimmende kann dabei bis zu drei Fotos mit je einem Like unterstützen. Der/die Gewinner des Publikumspreises wird/werden am Ende des Aktionszeitraums auf Basis der abgegebenen Stimmen ermittelt.

Von diesem Gewinnspielmechanismus abweichende Teilnahmemöglichkeiten, Teilnahmeregeln, Gewinnerziehungen etc. werden dem Teilnehmer unmittelbar bei der Teilnahmemaske zum Gewinnspiel erklärt. In einem solchen Fall gelten – sofern dort nicht anders beschrieben – ausschließlich diese abweichenden Regelungen.

(2) Gewinner werden nach Beendigung des Gewinnspiels über die von ihnen angegebenen Kontaktmöglichkeiten benachrichtigt. Die Abwicklung der Gewinnübergabe erfolgt sodann im direkten Kontakt zwischen Gewinner und Veranstalter gemäß den nachstehenden Bedingungen zu Gewinnbenachrichtigung und Verfall des Gewinns in § 8 und 9.

Jeder Gewinner muss sich dann innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Gewinnbenachrichtigung über eine direkte Nachricht per E-Mail oder Telefon bei dem Veranstalter mit seinem richtigen Namen und Adresse melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Gewinn.

Im Falle eines Gewinnes erklärt sich der Gewinner unwiderruflich damit einverstanden, dass die Daten für eine mediale Nutzung/Berichterstattung an Dritte weitergegeben werden. Der Gewinner des Jurypreises willigt ein, dass Aufnahmen (Bilder/Videos) von der Übergabe/Einbau des Gewinnes sowie vom Gewinner selbst gemacht, verarbeitet und verwendet werden. Die Aufnahmen werden für Promotions- sowie Redaktionszwecke vom Veranstalter und Drittanbietern in diversen Medien genutzt. Alle eingesendeten Fotos dürfen, ohne die Nennung der persönlichen Daten des jeweiligen Einsenders, für die genannten Zwecke genutzt werden.

(3) Die Sachpreise werden vom Veranstalter oder einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet. Die Lieferung erfolgt frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Für den Fall, dass die Lieferung über eine Spedition erfolgt, wird sich die Spedition mit dem Gewinner in Verbindung setzen, um einen Liefertermin zu vereinbaren. Die Anlieferung erfolgt in der Regel montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Der Gewinner hat zusätzlich eine Ersatzadresse in seiner unmittelbaren Umgebung anzugeben, an welche der Gewinn bei seiner Abwesenheit geliefert werden kann. Trifft die Spedition weder unter der Adresse des Gewinners noch unter der Ersatzadresse jemanden an, wird eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner hat die Kosten einer erneuten Anlieferung selbst zu tragen.

(4) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.).

(5) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.

(6) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann grundsätzlich nicht abgetreten werden.

(7) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Veranstalter zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.

§8 Rechtseinräumung

(1) Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter das inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den von ihm eingereichten Bildern ein. Insbesondere räumt der Teilnehmer dem Veranstalter die nachfolgenden nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein:

  • das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht zur Bearbeitung der eingesandten Bilder für den Fotowettbewerb
  • das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht die Bilder zu vervielfältigen und zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen
  • das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht die Bilder im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, unabhängig davon in welchen Medien, also u. a. Print, Online und Social-Media-Portale (bspw. Instagram, Facebook, YouTube, TikTok) zu veröffentlichen

(2) Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter das inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht, die eingereichten Bilder im Rahmen der eigenen Werbung des Veranstalters zu verwenden.

(3) Es besteht keine Prüfungspflicht des Veranstalters für die eingereichten Bilder der Nutzer/Verantwortlichkeit des Nutzers für die von ihm gelieferten Inhalte/Freistellung.

(4) Für die Nutzung der eingereichten Bilder kann der Teilnehmer ggü. dem Veranstalter keinen Anspruch auf ein Nutzungsentgelt oder einer Vergütung geltend machen.

§9 Verfall des Gewinns

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nicht anderweitig geregelt, ist der Gewinner verpflichtet, sich innerhalb von 10 Werktagen nach dem Absenden der Benachrichtigung zu melden. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nicht anderweitig geregelt, wird in diesen Fällen per Los ein neuer Gewinner ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

 

§10 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

 

§11 Datenschutz

(1) Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist es erforderlich, sich über die Teilnahmemaske des Gewinnspiels unter Angabe verschiedener personenbezogener Daten (nachfolgend „Registrierungsdaten“) zu registrieren.

(2) Ein Anspruch auf Registrierung oder Teilnahme am Gewinnspiel besteht nicht.

(3) Mit der Anmeldung zum Fotowettbewerb und dem Einreichen von Fotos willigt der Teilnehmer ein, dass seine personenbezogenen Daten vom Veranstalter unter Beachtung der Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Fotowettbewerbs, einschließlich der Benachrichtigung im Gewinnfall sowie zur weiteren Nutzung der hochgeladenen Bilder durch die Teckentrup GmbH & Co. KG, verwendet. Die Einwilligung umfasst insbesondere auch die Nennung des jeweiligen Urhebers im Rahmen von Veröffentlichungen der hochgeladenen Bilder.

(4) Auch Abstimmende willigen mit ihrer Teilnahme an der Abstimmung ein, dass ihre personenbezogenen Daten vom Veranstalter zum Zweck der Durchführung des Fotowettbewerbs sowie zur Kontrolle und Unterbindung von Mehrfachabstimmungen gespeichert und verarbeitet werden.

(5) Zur Durchführung des Fotowettbewerbs setzen wir den Dienstleister PollUnit (Fetch.Media GmbH, München, Deutschland) ein. PollUnit verarbeitet die im Rahmen der Teilnahme angegebenen personenbezogenen Daten (z. B. Registrierungsdaten, hochgeladene Bilder, Abstimmungsdaten) ausschließlich in unserem Auftrag und nach unseren Weisungen. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken durch PollUnit findet nicht statt. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch PollUnit finden Sie unter: pollunit.com/de/datenschutz.

(6) Die verarbeiteten Daten werden nach vollständiger Abwicklung des Gewinnspiels, spätestens jedoch nach Versendung der Gewinne, gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(7) Teilnehmer und abstimmende Personen können der Speicherung, Verarbeitung oder Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten jederzeit schriftlich widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs ist jedoch eine Teilnahme am Fotowettbewerb nicht mehr möglich.

(8) Sämtliche personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen finden Sie in unseren allgemeinen Datenschutzbestimmungen.

§12 Widerruf

Es steht dem Teilnehmer im Teilnahmezeitraum jederzeit frei, per Widerruf unter marketing@teckentrup.biz die Löschung seiner Registrierungsdaten zu bewirken und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

 

§13 Haftung

(1) Der Veranstalter wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines Preissponsors sowie die sich hieraus für die Durchführung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

(3) Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung der Applikation entstehen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

§14 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

 

Kontaktdaten des Anbieters

TECKENTRUP GMBH & CO. KG

Industriestrasse 50
33415 Verl
Telefon: +49 5246 504-0
E-Mail: info@teckentrup.biz

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