Feuerschutzabschlüsse richtig wählen

27.07.2020

Eine Brandschutztür muss die geltenden Normen erfüllen. Seit 2015 steht mit dem Inkrafttreten der europäischen Normen EN 16034 / EN 1634-1 eine tiefgreifende Änderung an. Wir informieren...

Neue Euro-Norm (seit November 2015)

Das wichtigste Kriterium bei der Wahl einer Brand­schutztür ist, dass sie die geltenden Normen erfüllt. Ab Dezember steht hier mit dem Inkrafttreten der europäischen Normen EN 16034 und EN 1634-1 eine tiefgreifende Änderung an. Dies allein ist aber nicht alles: Eine große Rolle spielen auch die Faktoren Wirt­schaftlichkeit (Anschaffungs- und Betriebskosten), Optik und Zusatzfunktionen (Einbruchschutz, Schall­schutz etc.).

Der erste Schritt bei der Wahl eines Feuerschutzabschlus­ses ist einfach: Je nach baulicher Gegebenheit ist die erforderliche Feuerwiderstandsklasse gemäß den...

...Normen und Vorschriften

des Brandschutzes – unter Beachtung des Gebäudes und dessen Nutzung – zu wählen. Das Regelwerk besteht aus einer Reihe von Normen. Es gelten sowohl die europäische Produktnorm EN 16034 für Feuerschutz­abschlüsse, wie auch beim Rauchschutz die Prüfnorm EN 1634-3, die die bislang gültige DIN 18095 ersetzt.

Die Feuerschutz-Prüfnorm EN 1634-1 ist schon seit einiger Zeit verabschiedet. Sie definiert die Prüfkriterien. Viele Türen wur­den schon nach dieser Norm erfolgreich geprüft – diese Bau­elemente können ab Gültigkeit der neuen Produktnorm bereits mit einem CE-Kennzeichen gemäß EN 16034 versehen werden. Das heißt im Umkehrschluss: Türen, die nach alter DIN geprüft worden sind, dürfen dieses Zeichen noch nicht tragen, auch beim Rauchschutz ist nun für das CE-Zeichen eine erfolg­reiche Prüfung nach neuer Norm notwendig. Wie beim Wechsel von nationalen auf europäische Normen üblich, gilt für eine Übergangszeit eine Koexistenzphase: Bis zum 01.12.2018 dürfen Feuerschutzabschlüsse in Deutsch­land weiterhin mit einer Zulassung nach DIN 4102 in den Markt gebracht werden. Mit der Produktnorm EN 16034 kommt zudem die Klassifizierungsnorm EN 13501-2, über die eine europaweite, einheitliche Benennung der Türen erfolgt.

Kurz: Ab Dezember 2015 sind Türen für den Feuer- und für den Rauchschutz mit CE-Kennzeichen zugelassen – und mit Ende der Koexistenzphase ist das CE-Kennzeichen als Nachweis für ihre Zulässigkeit verbindlich. Der Trend zur einheitlichen europäischen Norm schreitet also voran. Andererseits leistet sich Deutschland nach wie vor sech­zehn Landesbauordnungen, die das jeweilige Schutzniveau definieren – in einigen Bundesländern auch mit der Brand­schutzklasse T60 (EI260). Es gilt also, immer genau in der Zulassung oder den Prüfzertifikaten zu schauen, ob die gewählte Tür in der spezifischen Einbausituation zum Einsatz kommen darf. Die seit 2013 geltende Bauprodukteverordnung (BauPVO) schreibt für alle (Bau-)Produkte, die in einer harmonisierten, europäischen Norm geregelt sind, das CE-Zeichen vor. Bislang z.B. für Außentüren nach EN 14351-1, zukünftig dann auch für Feuerschutzabschlüsse nach EN 16034. Diese Produkte müssen zusätzlich eine Leistungserklärung (Declaration of Performance / DoP) nach neuer Verordnung aufweisen.

Im Betrieb gelten für Brandschutzabschlüsse Wartungspflich­ten. Viele Metallbau-Betriebe bieten die regelmäßige Kontrolle gemäß Prüfbuch als Service an. Wer hier spart, spart an der falschen Stelle: Er verliert die Zulassung – und gefährdet sogar Menschenleben.

Kosten, Optik, Zusatzfunktion

Beim Einbau geht es zunächst um Sicherheit: Die zuverlässige Funktion hängt maßgeblich vom einwandfreien Einbau ab. Darum sind die Montage-Anleitungen der Hersteller – übrigens Bestandteil der Zulassung –genau einzuhalten. Abweichen führt zum Verlust von Zulassung und Gewährleistung. Wirtschaftlich sind Systeme, die schnell montiert sind. Ein Beispiel: Die "Serie 62" (Teckentrup). Sie basiert auf einer 62 Millimeter dicken Tür­blattkonstruktion und ist universell einsetzbar – die Zulassung gilt für Mauerwerk, Beton, Porenbeton und für den Leichtbau. Der wirtschaftliche Vorteil ergibt sich durch den rationellen Ein­bau: Die Befestigung erfolgt durch den Zargenfalz und benötigt nur einen Dübel pro Befestigungspunkt. Das spart zwei Arbeits­schritte: Das Ausklappen der Anker und das Setzen mehrerer Dübel mit langwieriger Hinterlegung der Zarge. Die Türen kommen ohne Schweißnähte aus, der Korrosionsschutz (Verzinkung) bleibt so produktionsbedingt unbeschädigt. Besonders verschleißarm ist die Kunststoff-Gleitfläche der Falle. So ist die Tür auch im Betrieb wirtschaftlich.

Auch bei der Optik ist heute viel möglich. Schon klassische Stahltüren sind durch Dünnfalz-Optik ohne Bandprägung (also mit ebenem Türblatt) ästhetischer als früher. Stumpf einschla­gende Türen, Verglasungen, Edelstahl-Oberflächen und -Be­schlägen erweitern den gestalterischen Spielraum. Besonders ästhetisch wirken rahmenlose Türen wie das Ganzglas-Element „Teckentrup GL“.

Wenn neben Brand- und Rauchschutz auch Schall-, Wärme oder Einbruchschutz gefragt sind, kommen multifunktionale Türen ins Spiel. Im Falle der „Serie 62“ funktioniert das wie in einem Baukasten: Das System ist modular aufgebaut, Rauch­schutz (nach DIN 18095/EN 1634-3), Einbruchschutz (bis RC 4) und Schallschutz (bis 37 dB) sind einzeln optional wählbar. Als gedämmte Tür erreicht sie zudem einen UD-Wert von 1,8 W/m²K.